Wir bedanken uns !!!

Eine liebe Patientin hat unserer Praxis ein Bild gemalt und Mundschutzmasken im passenden Design genäht.

Wir bedanken uns ganz herzlich !

TSVG - Der Unsinn deutscher Gesundheitspolitik

TSVG heisst nicht Turn- und Sport-Vereinigung. Leider. Minister Spahn, gelernter Bankkaufmann, möchte mit seinem Terminservice- und Versorgungsgesetz ein Problem lösen, dass es gar nicht gibt. Anstatt den Beteiligten des Gesundheitssystems endlich klarzumachen, dass es eine Maximalversorgung rund um die Uhr nicht zum Nulltarif geben kann, zwingt er (auch) kassenärztlich tätigen Hausärzten mehr Arbeit (5 Stunden pro Woche) und den Fachärzten eine "freie Sprechstunde" auf.

Bestimmte Patienten halten zum Teil heute schon Ihre Termine nicht ein, eine freie Sprechstunde wird dann zur Lachnummer. Kaffeetrinken kann man besser zu Hause, oder man versorgt in der Zeit Privatpatienten, die in aller Regel, weil es Geld kostet, termintreuer sind und mit Ihrer Rechnung schon lange das marode Kassensystem ermöglichen.

Danke Herr Spahn, manchmal ist es besser, man fragt jemanden, der sich auskennt.

Dr. Rapp

 

Strahlenschutzverordnung und Ultraschall

Nach der Feinstaubdiskussion und der Stickoxidauseinandersetzung finden selbsternannte Experten, deren Vereine sogar als gemeinnützig eingestuft werden, nun in der Medizin neue Betätigungsfelder.

Leider fällt auch die Politik auf diesen ideologisch motivierten Unfug herein, und das Internet hilft bei der Verbreitung dieser als Fakenews.

Ultraschall schädigt Ihr Kind nicht ! Seit über 50 Jahren gibt es hierfür keine Hinweise.

Lesen Sie hierzu die Stellungnahme der DEGUM

Fallen Sie nicht auf anderslautende Laienaussagen dubioser Geburtshilfevereine herein und vertrauen Sie auf die jahrzehntelange Expertise Ihres Frauenarztes.

In unserer Praxis machen wir übrigens schon immer nur medizinische Ultraschalluntersuchungen.

Welt-Down-Syndromtag am 21.03.2019

Wir stellen hier, mit Erlaubnis von Frau Holtkamp, das Poster ihrer Tochter zum Weltdownsyndrom-Tag ein.

Der Brief an Dr. Rapp spricht, denken wir, für sich allein, und soll Denkanstoß und Hilfe für die Familien sein, die vor der  Entscheidung stehen, sich für ein Kind mit Down-Syndrom zu entscheiden.

Frau Holtkamp steht für Fragen von betroffenen Familien zur Verfügung.

 

 

 

Schwangerschaftsbetreuung, 01770 und kein Ende....

Keine Vergütung trotz Leistung.

Das Bundessozialgericht hat in einem diskriminierenden Urteil Ärzten, die Schwangere in einem laufenden Quartal von einem anderen Kollegen übernehmen den Vergütungsanspruch entzogen.

Das bedeutet, dass Schwangere innerhalb eines Quartals den behandelnden Arzt nicht mehr wechseln können, ohne dafür eine Privatrechnung für die dann folgenden Leistungen zu bekommen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben sich diesem Urteil angeschlossen. Auch führen die KVen keine Leistungsprüfung nach dem obligaten Leistungsinhalt der Abrechnungsziffer durch, wozu sie nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet wären.

Da Ärzte dem Witschaftlichkeitsgebot nach SGB V unterliegen, keine Leistungen doppelt erbringen dürfen und Hebammen auf der anderen Seite durch ihre Vergütungsordnung in gleicher Weise reglementiert sind, ist auch die gleichzeitige Abrechnung von Hebammenleistungen und ärztlichen Leistungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge nach den Richtlinien des Bundesausschusses nicht statthaft.

Gleichwohl haben schwangere Frauen nach § 24d SGB V während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung sowie auf Hebammenhilfe. Dieses Gesetz regelt indes nicht die Vergütungsansprüche von Ärzten oder Hebammen gegenüber der KV oder den Krankenkassen.

Hier ist der Gesetzgeber gefordert Lösungen anzubieten, damit Schwangeren eine nach dem SGB V ausreichende Leistung offensteht.

Im Zweifel gilt: bei Privatbehandlung bessere Leistung !

 

Jetzt unter der Rubrik "Service" den Fruchtbarkeitsrechner testen !

10 jähriges Praxisjubiläum

Am 14.02.2016 feiert die Praxis LARA 10 jähriges Jubiläum. Wir bedanken uns herzlich insbesondere bei allen Patientinnen, die uns so lange die Treue halten und bei unseren Mitarbeiterinnen für die überraschende Anzeige und die Torte, über die wir uns sehr gefreut haben.

 

 

Immer up to date - auch 2016 !

Mit unserem neuen Ultraschall der Fa. Philips sind wir wie immer auf dem neusten Stand der Technik.

Damit Sie noch mehr Sicherheit bekommen.

 

Erfolgreicher Lehrgangsabschluß

Unserer Mitarbeiterin Frau Bißlich hat erfolgreich an einem Laborgerätelehrgang der Fa. Siemens teilgenommen.


Wir gratulieren !

 

 

 

Absurdistan in Deutschland

Das Bundessozialgericht hat auf Klage der Barmer Ersatzkasse entschieden, dass die Pauschalziffer für die Abrechnung einer Schwangerschaftsbetreuung für das laufende Quartal nur von einem Vertragsarzt abgerechnet werden kann.

Zieht die Schwangere innerhalb des Quartal nun also von Hamburg nach München, kann der weiterbehandelnde Arzt die von ihm erbrachten Leistungen nicht mehr abrechnen und würde für umsonst arbeiten.

Leidtragende sind mal wieder die Patienten.


Für unsere Praxis gilt deshalb ab sofort, dass ohne Unterschrift der Schwangeren zur Haftungsübernahme keine Versorgung mehr stattfinden kann.

Eine etwaige Diskussion zu diesem Thema dürfen die Schwangeren gerne mit ihrer jeweiligen Krankenkasse führen... wir machen nur Medizin....

 

Kurs: 3D/4D-Technik in der Geburtshilfe

In Zusammenarbeit mit den Firmen Philips Healthcare und WfM bieten wir 3D/4D-Kurse für interessierte Kolleginnen und Kollegen  an.

Termine 2014:

Kurs O 2.1.1   Bocholt      26.02.2014

Kurs O 2.1.9   Frankfurt    05.11.2014

Kurs O 2.1.10 Bocholt      03.12.2014

Termine und Anmeldungen bitte über das Weiterbildungsinstitut für Medizinberufe.

 

 

Nachrichten

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Seit Einführung des zentralen Notdienstes, mit Wegfall der gynäkologisch-geburtshilflichen Notfallversorgung, zeigt sich die ganze Absurdität des… [mehr]