Ergänzende Ultraschalluntersuchungen

Der Ultraschall im Rahmen der normalen Schwangerschaft wird durch die Mutterschafts-Richtlinien auf drei sogenannte Screeningultraschalluntersuchungen, in der 9.-12., 19.-22. und 29.-32. Schwangerschaftswoche, limitiert (GBA, Merkblatt Ultraschall).

Weitere medizinische Ultraschalluntersuchungen, bieten Ihnen die sinnvolle Möglichkeit, die normale Entwicklung des Embryos schon vor der 9. Schwangerschaftswoche festzustellen oder im weiteren Verlauf der Schwangerschaft die Organstrukturen des Kindes, dessen Versorgung und das Wachstum, auch nach dem III. Ultraschallscreening zu überprüfen.

Ultraschalluntersuchungen liefern wichtige Informationen für die

  • Bestimmung des Schwangerschaftsalters
  • Vitalität des Feten durch Nachweis fetaler Bewegungen und der fetalen Herzaktion
  • frühe Diagnostik und Beurteilung von Mehrlingsschwangerschaften
  • Diagnostik von Fehlbildungen (z.B.des Herzens oder der inneren Organe)
  • Beurteilung der Fruchtwassermenge (Beurteilung der kindlichen Versorgung, bei Chromosomenstörungen oder Fehlbildungen)
  • Beurteilung von Lage und Struktur der Plazenta
  • kindliche Lage zu weiteren Geburtsplanung

Ihr Nutzen

Der Ultraschall ist ein optimales diagnostisches Verfahren, um Erkrankungen frühzeitig erkennen und die gesunde Entwicklung des Ungeborenen überwachen zu können.

Durch den zusätzlich einsetzbaren Doppler- und Farbdopplerultraschall kann die Beurteilung zudem deutlich verbessert werden.

Ein 3D/4D-Ultraschall bietet zum einen die Möglichkeit Fehlbildungen detaillierter darzustellen, zum anderen lassen sich Strukturen fotorealistisch auch im bewegten Bild darstellen.